Kassenzuschuss Badewannenlift - Wannenlift, Badelift auf Rezept
Gibt es die Möglichkeit einen Zuschuss von der Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung zu erhalten?
Eine Bezuschussung der von uns angebotenen Badewannenlifter und Tuchlifter durch Krankenkassen ist kassenabhängig, da es sich in den meisten Fällen um eine „Kann-Leistung“ der Krankenkasse handelt.
Eine Kassenzuzahlung bis zu 60% ist möglich - in Einzelfällen auch eine komplette Übernahme der Kosten!
Denn die Nutzung von Hilfsmitteln und die Anpassung der Wohnung an die persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse fördern eine weitgehend selbstständige Lebensweise und ermöglichen den Verbleib in der eigenen Wohnung.
Unter bestimmten Voraussetzungen, werden somit die Kosten für den Erwerb und den Einbau unserer Badewannenlifte / Tuchlifter von den Pflegekassen mit bis zu 60% des Kaufpreises bezuschusst. Dazu muss nicht zwangsweise eine Pflegestufe vorliegen.
Die Kasse benötigt in der Regel einen besonderen Grund, warum Sie einen Tuchlifter und nicht einen Badelift mit Sitzschale oder einen Badehilfe mit Stuhl benötigen. Diese sind in der Regel günstiger und werden von den Krankenkasse verliehen.
Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten?
Kosten für Hilfsmittel, wie einen Badelift, müssen vom Arzt als notwendiges Hilfsmittel angesehen und verschrieben werden. Dieser kann bei der Pflegeversicherung einen Badelift für Sie beantragen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt bzw. leihweise überlassen werden können.
Bitte beachten Sie, dass die Kassen immer eine Sitztuchlift bevorzugen - sicher auch wegen den anfallenden Kosten.



Übernimmt die Pflegekasse die Gesamtkosten?
Die Pflegekasse zahlt unabhängig von der Pflegestufe auf Antrag bis zu 2.557,- Euro für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Ziel solcher Maßnahmen ist es insbesondere, eine Überforderung der Pflegekraft zu verhindern.
Bedeutet das, dass die Pflegekasse einen Badewannenlift bis zur Höhe von 2.557,– Euro komplett bezahlt?
Bei der Bemessung des Zuschusses wird ein Eigenanteil erhoben, der bei 10% des Anschaffungswertes, höchstens jedoch bei 50% des Monatseinkommens der oder des Pflegebedürftigen liegt.
Preise für Badewannenlifter / Tuchlifter bei uns nur 1.590,- Euro!
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Preise und Bestellformular mit Bankeinzug: Bestellformular zum Ausdrucken
